Geschäftsbedingungen Sauerwein Kleintransporte GmbH
(Bitte beachten sie in diesem Zusammenhang auch unsere Versandhinweise!)

Jedem Verkehrsauftrag zwischen dem Auftraggeber und der Sauerwein Kleintransporte GmbH, der als Auftragnehmer die Besorgung der Beförderung von Kleingutsendungen übernommen hat, liegen dieAllgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen” (ADSp) – jeweils neueste Fassung -, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen, zugrunde. Im übrigen wird auf die gesetzlichen Bestimmungen im vierten Abschnitt des Handelsgesetzbuches (HGB) verwiesen. Ferner findet das ”Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr” (CMR) für die grenzüberschreitende Besorgung der Beförderung innerhalb Europas sowie zwischen den Vertragsstaaten der CMR Anwendung. Weiterhin gelten im internationalen Luftfrachtverkehr im Rahmen seines Geltungsbereiches die Regeln des ”Warschauer Abkommens” (WA) in der Fassung von Den Haag 1955.

 

1.       Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, für alle Tätigkeiten der Sauerwein Kleintransporte GmbH über die Besorgung der Beförderung von Kleingutsendungen, gleichgültig ob Fracht-, Speditions-, Lagerverträge oder sonstige üblicherweise zum Speditionsgewerbe gehörende Geschäfte betroffen sind.

 

2.       Gegenstand der Besorgung

2.1    Befördert werden nur Kleingutsendungen mit bis 100 kg Einzelgewicht und einem maximalen Gurtumfang von 500 cm, einer maximalen Länge von 250 cm, einer maximalen Höhe von 150 cm und einer maximalen Breite von 120 cm.

 

2.2    Dem Auftraggeber obliegt die ausreichende Verpackung und Kennzeichnung der Kleingut­sendung.

 

2.3    Die Beförderung durch die Sauerwein Kleintransporte GmbH erfordert eine Verpackung, die das Gut auch vor Beanspruchung durch automatische Sortieranlagen und mechanischen Umschlag ausreichend schützt.

 

3.       Beförderungsausschluß

3.1    Von der speditionellen Behandlung ausgeschlos­sen sind alle Kleingutsendungen, die der Produkt­spezifikation gem. Ziff. 2 nicht entsprechen, unzu­reichend verpackte Güter, verderbliche Güter, sterbliche Überreste, temperaturgeführte Güter, Zollgut und Carnetware, Schußwaffen im Sinne des § 1 Waffengesetz, Waren von besonderem Wert, wie z.B. Geld, Gold, Edelmetalle, Schmuck, Halbedelsteine, Edelsteine, Münzen, Kunstgegen­stände, Wertzeichen u.ä., Güter, deren Inhalt Nachteile für andere Güter oder sonstige Gegenstände, Tiere oder Personen zur Folge haben können, Gefahrgüter, bei Auslandsverkehren, Güter, deren Im- oder Export nach den Richtlinien der jeweiligen Länder verboten sind.

Bei grenzüberschreitenden Versendungen werden Güter, deren Im- oder Export nach den Richtlinien der jeweiligen Versand-, Transit- oder Zielländer verboten ist oder besondere Genehmigungen erfordern, nicht angenommen.

Das gleiche gilt für Güter, bei denen eine Wertangabe im Sinne von Artikel 24 CMR oder die Deklaration eines besonderen Interesses an der Lieferung im Sinne von Art. 26.1 CMR vorgenommen wird.

 

3.2    Der Sauerwein Kleintransporte GmbH obliegt keine Prüfungspflicht hinsichtlich eines Beförderungsausschlusses.

Die Sauerwein Kleintransporte GmbH ist berechtigt, die Übernahme oder Weiterbeförderung zu verweigern, wenn Grund zu der Annahme besteht, daß das Kleingut von der speditionellen Behandlung gemäß Ziff. 3.1 ausge­schlossen ist.

Die Übernahme von gemäß Ziff. 3.1 ausgeschlossenen Gütern stellt keinen Verzicht auf den Beförderungs­ausschluß dar.

Die Sauerwein Kleintransporte GmbH ist berechtigt, vom Transport ausgeschlossene, jedoch übernommene Güter, sofern es die Sachlage rechtfertigt, unter Benachrichtigung des Auftraggebers zu verwerten oder zur Abwendung von Gefahren zu vernichten.

Übergibt ein Auftraggeber dennoch Güter, die nach Ziffer 3.1 dieser Bedingungen von der speditionellen Behandlung ausgeschlossen sind, so haftet er für alle etwa eintretenden Folgen.

 

4.       Leistungsumfang

4.1    Die speditionelle Dienstleistung der Sauerwein Kleintransporte GmbH umfaßt:

 

4.1.1           die Besorgung der Beförderung durch Fracht­führer, die Übernahme, den Umschlag und die Zustellung der übergebenen Kleingutsendungen;

 

4.1.2           das Be- und Entladen der Sendung;

 

 

4.1.3           die Aushändigung an den Empfänger oder eine andere erwachsene Person, die unter der Zustelladresse angetroffen wird und die Sendung entgegennimmt, wobei keine Verpflichtung besteht, eine Empfangsberechtigung zu über­prüfen;

 

4.1.4           die Rückversendung von unzustellbaren oder annahmeverweigerten Paketen an den Auftrag­geber .

 

5.       Leistungsentgelt

5.1    Mangels abweichender Vereinbarungen, richtet sich das zu zahlende Entgelt nach der am Versandtag gültigen Preisliste des Auftragnehmers in der jeweils gültigen Fassung. Für leichtgewichtige Sendungen wird, sofern ihr Gewicht niedriger ist als das Volumengewicht, für die Fracht das Volumengewicht berechnet nach IATA-Standard (kg = L x  B x H in cm : 6000).

 

5.2    Kosten aus unvollständiger Auftragsübermittlung, unfreier Versendung, Fehladressierung, ungenü­gender Verpackung, Verzollung, Zwischen­lagerung, Rücksendungen, Wartezeit, Umver­fügungen, zweite Anfahrt und nicht automatisch sortierfähiges Gut werden nach der jeweils gültigen Preistabelle separat berechnet.

 

 

5.3    Sind Speditionsentgelte, Kosten oder Aufwendungen von einem ausländischen Empfän­ger zu zahlen oder wurden sie von ihm verursacht, so hat der inländische Auftraggeber der Sauerwein Kleintransporte GmbH die Aufwendungen zu ersetzen, die nicht auf erste Anforderung durch den ausländischen Empfänger beglichen werden.

 

 

6.       Haftung

6.1    Die Sauerwein Kleintransporte GmbH haftet für Schäden, die zwischen der Übernahme und der Ablieferung des Kleingutes eingetreten sind nach Maßgabe der ADSp – jeweils neueste Fassung –  soweit zwingende gesetzliche Regelungen oder Bestim­mungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedin­gungen nicht entgegenstehen, ferner nach Maß­gabe der gesetzlichen Vorschriften. Im grenzüber­schreitenden Verkehr innerhalb Europas gelten die Vorschriften der CMR; im internationalen Luft­fracht­verkehr findet das WA im Rahmen seines Geltungsbereichs Anwendung.

 

6.2    Neben den gesetzlich normierten Fällen ist die Haftung für Verlust oder Beschädigung von Kleingutsendungen ausgeschlossen, soweit diese einem Beförderungsausschluß gem. Ziff. 3.1 unterliegen.

 

6.3    Der Auftraggeber haftet neben den gesetzlich geregelten Fällen vollumfänglich bei eigenem Verschulden oder Verschulden seiner Erfüllungs­gehilfen für alle Aufwendungen, Kosten oder Schäden, die durch den Versand von gem. Ziff. 3.1 ausgeschlossenen Sendungen an Sach- oder Transportmitteln der Sauerwein Kleintransporte GmbH und an anderen der Sauerwein Kleintransporte GmbH übergebenen Sendungen entstehen sowie für alle Personen­schäden und sonstige Kosten.

 

 

6.4    Für den Verlust und die Beschädigung von Briefen und briefähnlichen Sendungen übernimmt die Sauerwein Kleintransport GmbH die Haftung nur insoweit, als ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachge­wiesen wird.

 

6.5    Haftungshöchstsummen

 

Abweichend von der gesetzlichen Haftung haftet die Sauerwein Kleintransporte GmbH weltweit bei Verlust und Beschädigung der Sendung, ausgenommen bei Briefen im Sinne des Postgesetzes, Lagerhaltungs- und Umzugsgut und ausgenommen bei Lieferfrist­überschreitung und Vermögensschäden bis 2.000,-- DM (=1.022,58 EURO) je Sendung mindestens jedoch mit 8,33 Sonderziehungsrechten/kg. Für Vermögensschäden aufgrund von Lieferfristüber­schreitungen haften wir je Schadenfall mit dem Dreifachen des Frachtentgelts.

 

 

7.       Versicherung

Sauerwein Kleintransporte GmbH hat die Haftung gem. Ziffer 6 über den Speditions-, Logistik- und Lagerversicherungsschein (SLVS) versichert. Eine Versicherung über die Haftungs­höchstsumme (Ziffer 6.5) von DM 2.000,-- (=1.022,58 EURO) hinaus ist im Rahmen der Schadenversicherung des SLVS möglich, wenn der Auftraggeber den Wert der Kleingutsendung bei Auftragserteilung nennt. Sofern der Auftraggeber einen Wert der Kleingutsendung von über DM 2.000,-- (=1.022,58 EURO) rechtzeitig schriftlich mitteilt, deckt Sauerwein Kleintransporte GmbH Versicherungsschutz über den SLVS ein und ist berechtigt, die  Prämie nach der jeweils gültigen Prämientabelle an den Auftraggeber zu berechnen

 

8.       Schriftform

Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 

9.       Teilunwirksamkeit

Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Sinn möglichst nahe kommt.

 

 

Stand: September 1999

 

 

 

Sauerwein Kleintransporte GmbH · Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dieburg · Amtsgericht Dieburg HRB 33193 · Geschäftsführerin :   Juliana Sauerwein