Geschäftsbedingungen
Sauerwein Kleintransporte GmbH
(Bitte beachten sie in diesem Zusammenhang auch unsere Versandhinweise!)
Jedem Verkehrsauftrag zwischen
dem
Auftraggeber und der Sauerwein Kleintransporte GmbH, der
als Auftragnehmer die Besorgung der Beförderung von
Kleingutsendungen
übernommen hat, liegen die ”Allgemeinen Deutschen
Spediteurbedingungen”
(ADSp) – jeweils neueste Fassung -, soweit nicht zwingende
gesetzliche
Regelungen entgegenstehen, zugrunde. Im übrigen wird auf die
gesetzlichen
Bestimmungen im vierten Abschnitt des Handelsgesetzbuches (HGB)
verwiesen.
Ferner findet das ”Übereinkommen über den
Beförderungsvertrag im
internationalen Straßengüterverkehr” (CMR) für
die grenzüberschreitende
Besorgung der Beförderung innerhalb Europas sowie zwischen den
Vertragsstaaten
der CMR Anwendung. Weiterhin gelten im internationalen
Luftfrachtverkehr im
Rahmen seines Geltungsbereiches die Regeln des ”Warschauer
Abkommens” (WA) in
der Fassung von Den Haag 1955.
1.
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
gelten, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen,
für
alle Tätigkeiten der Sauerwein Kleintransporte GmbH über
die Besorgung
der Beförderung von Kleingutsendungen, gleichgültig ob
Fracht-, Speditions-,
Lagerverträge oder sonstige üblicherweise zum
Speditionsgewerbe gehörende
Geschäfte betroffen sind.
2.
Gegenstand der Besorgung
2.1
Befördert
werden nur
Kleingutsendungen
mit bis 100 kg Einzelgewicht und einem maximalen Gurtumfang von 500
cm,
einer maximalen Länge von 250 cm, einer maximalen Höhe von
150 cm und einer
maximalen Breite von 120 cm.
2.2
Dem
Auftraggeber obliegt die
ausreichende
Verpackung und Kennzeichnung der Kleingutsendung.
2.3
Die
Beförderung durch die
Sauerwein
Kleintransporte GmbH erfordert eine Verpackung, die das Gut auch
vor
Beanspruchung durch automatische Sortieranlagen und mechanischen
Umschlag
ausreichend schützt.
3.
Beförderungsausschluß
3.1
Von
der speditionellen
Behandlung
ausgeschlossen sind alle Kleingutsendungen, die der
Produktspezifikation gem.
Ziff. 2 nicht entsprechen, unzureichend verpackte Güter,
verderbliche Güter,
sterbliche Überreste, temperaturgeführte Güter, Zollgut
und Carnetware,
Schußwaffen im Sinne des § 1 Waffengesetz, Waren von
besonderem Wert, wie z.B.
Geld, Gold, Edelmetalle, Schmuck, Halbedelsteine, Edelsteine,
Münzen,
Kunstgegenstände, Wertzeichen u.ä.,
Güter, deren Inhalt
Nachteile für andere Güter oder sonstige Gegenstände,
Tiere oder Personen zur
Folge haben können, Gefahrgüter, bei Auslandsverkehren,
Güter, deren Im- oder
Export nach den Richtlinien der jeweiligen Länder verboten sind.
Bei grenzüberschreitenden
Versendungen
werden Güter, deren Im- oder Export nach den Richtlinien der
jeweiligen
Versand-, Transit- oder Zielländer verboten ist oder besondere
Genehmigungen
erfordern, nicht angenommen.
Das
gleiche gilt für Güter, bei denen eine Wertangabe im Sinne
von Artikel 24 CMR
oder die Deklaration eines besonderen Interesses an der Lieferung im
Sinne von
Art. 26.1 CMR vorgenommen wird.
3.2
Der Sauerwein
Kleintransporte GmbH obliegt keine
Prüfungspflicht hinsichtlich eines Beförderungsausschlusses.
Die Sauerwein
Kleintransporte GmbH ist
berechtigt, die
Übernahme oder Weiterbeförderung zu verweigern, wenn Grund zu
der Annahme
besteht, daß das Kleingut von der speditionellen Behandlung
gemäß Ziff. 3.1
ausgeschlossen ist.
Die
Übernahme von gemäß Ziff. 3.1 ausgeschlossenen
Gütern stellt keinen Verzicht
auf den Beförderungsausschluß dar.
Die Sauerwein
Kleintransporte GmbH ist berechtigt, vom Transport ausgeschlossene,
jedoch
übernommene Güter, sofern es die Sachlage rechtfertigt, unter
Benachrichtigung
des Auftraggebers zu verwerten oder zur Abwendung von Gefahren zu
vernichten.
Übergibt
ein Auftraggeber dennoch Güter, die nach Ziffer 3.1 dieser
Bedingungen von der
speditionellen Behandlung ausgeschlossen sind, so haftet er für
alle etwa
eintretenden Folgen.
4.
Leistungsumfang
4.1
Die
speditionelle
Dienstleistung der
Sauerwein Kleintransporte GmbH umfaßt:
4.1.1
die
Besorgung der Beförderung durch Frachtführer, die
Übernahme, den Umschlag und
die Zustellung der übergebenen Kleingutsendungen;
4.1.2
das
Be- und Entladen der Sendung;
4.1.3
die
Aushändigung an den Empfänger oder eine andere erwachsene
Person, die unter der
Zustelladresse angetroffen wird und die Sendung entgegennimmt, wobei
keine
Verpflichtung besteht, eine Empfangsberechtigung zu
überprüfen;
4.1.4
die
Rückversendung von unzustellbaren oder annahmeverweigerten Paketen
an den
Auftraggeber .
5.
Leistungsentgelt
5.1
Mangels
abweichender
Vereinbarungen,
richtet sich das zu zahlende Entgelt nach der am Versandtag
gültigen Preisliste
des Auftragnehmers in der jeweils gültigen Fassung. Für
leichtgewichtige
Sendungen wird, sofern ihr Gewicht niedriger ist als das
Volumengewicht, für
die Fracht das Volumengewicht berechnet nach IATA-Standard (kg = L x B x H in cm : 6000).
5.2
Kosten
aus
unvollständiger
Auftragsübermittlung, unfreier Versendung, Fehladressierung,
ungenügender
Verpackung, Verzollung, Zwischenlagerung, Rücksendungen,
Wartezeit, Umverfügungen,
zweite Anfahrt und nicht automatisch sortierfähiges Gut werden
nach der jeweils
gültigen Preistabelle separat berechnet.
5.3
Sind
Speditionsentgelte,
Kosten oder
Aufwendungen von einem ausländischen Empfänger zu zahlen
oder wurden sie von
ihm verursacht, so hat der inländische Auftraggeber der Sauerwein
Kleintransporte GmbH die Aufwendungen zu ersetzen, die nicht auf
erste
Anforderung durch den ausländischen Empfänger beglichen
werden.
6.
Haftung
6.1
Die
Sauerwein Kleintransporte GmbH haftet für Schäden, die
zwischen der
Übernahme und der Ablieferung des Kleingutes eingetreten sind nach
Maßgabe der
ADSp – jeweils neueste Fassung – soweit
zwingende gesetzliche Regelungen oder Bestimmungen dieser
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nicht entgegenstehen, ferner nach
Maßgabe der
gesetzlichen Vorschriften. Im grenzüberschreitenden Verkehr
innerhalb Europas
gelten die Vorschriften der CMR; im internationalen
Luftfrachtverkehr findet
das WA im Rahmen seines Geltungsbereichs Anwendung.
6.2
Neben
den gesetzlich
normierten Fällen
ist die Haftung für Verlust oder Beschädigung von
Kleingutsendungen
ausgeschlossen, soweit diese einem Beförderungsausschluß
gem. Ziff. 3.1
unterliegen.
6.3
Der
Auftraggeber haftet neben
den
gesetzlich geregelten Fällen vollumfänglich bei eigenem
Verschulden oder
Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen für alle
Aufwendungen, Kosten oder Schäden,
die durch den Versand von gem. Ziff. 3.1 ausgeschlossenen Sendungen an
Sach-
oder Transportmitteln der Sauerwein Kleintransporte GmbH und an
anderen
der Sauerwein Kleintransporte GmbH übergebenen Sendungen
entstehen sowie
für alle Personenschäden und sonstige Kosten.
6.4
Für
den Verlust und die
Beschädigung von
Briefen und briefähnlichen Sendungen übernimmt die Sauerwein
Kleintransport
GmbH die Haftung nur insoweit, als ihm Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit nachgewiesen
wird.
6.5
Haftungshöchstsummen
Abweichend von der
gesetzlichen Haftung haftet die Sauerwein Kleintransporte GmbH
weltweit
bei Verlust und Beschädigung der Sendung, ausgenommen bei Briefen
im Sinne des
Postgesetzes, Lagerhaltungs- und Umzugsgut und ausgenommen bei
Lieferfristüberschreitung
und Vermögensschäden bis 2.000,-- DM (=1.022,58 EURO) je
Sendung mindestens
jedoch mit 8,33 Sonderziehungsrechten/kg. Für
Vermögensschäden aufgrund von
Lieferfristüberschreitungen haften wir je Schadenfall mit dem
Dreifachen des
Frachtentgelts.
7.
Versicherung
Sauerwein Kleintransporte GmbH hat die Haftung gem. Ziffer 6
über den
Speditions-, Logistik- und Lagerversicherungsschein (SLVS) versichert.
Eine
Versicherung über die Haftungshöchstsumme (Ziffer 6.5)
von DM 2.000,--
(=1.022,58 EURO) hinaus ist im Rahmen der Schadenversicherung des SLVS
möglich,
wenn der Auftraggeber den Wert der Kleingutsendung bei
Auftragserteilung nennt.
Sofern der Auftraggeber einen Wert der Kleingutsendung von
über DM
2.000,-- (=1.022,58 EURO) rechtzeitig schriftlich mitteilt, deckt Sauerwein
Kleintransporte GmbH Versicherungsschutz über den SLVS ein und
ist
berechtigt, die Prämie nach der
jeweils
gültigen Prämientabelle an den Auftraggeber zu berechnen
8.
Schriftform
Nebenabreden und abweichende
Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
9.
Teilunwirksamkeit
Sollte eine der Bestimmungen
dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird hierdurch
der Bestand der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame
Bestimmung ist durch eine
solche zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Sinn möglichst nahe
kommt.
Stand: September 1999
Sauerwein Kleintransporte GmbH
·
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dieburg · Amtsgericht Dieburg HRB 33193
·
Geschäftsführerin : Juliana
Sauerwein